Alle Werke eines Künstlers – sei es nun ein Foto, ein Gedicht oder ein Liedtext – stehen unter Schutz. Allein der Urheber des Werkes bestimmt, was mit diesen Werken geschehen darf. Nun gilt dieses Urheberrecht nicht nur für Fotos sondern generell für alle Werke – also auch für Gedichte und Liedtexte. Diese werden oft in Bildbeschreibungen verwendet, um die Bildaussage zu unterstützen und dem Foto einen größeren Kontext zu geben. Aber Vorsicht! Genau wie Bilder von fremden Personen ohne Einwilligung des Fotografen nicht genutzt werden dürfen, können auch Textwerke nicht einfach so verwendet werden. Der Umstand, dass Texte und Gedichte auf verschiedenen Webseiten dargestellt und kopiert werden können, ist kein Freibrief für eine Nutzung. Wird dies nicht beachtet, dann kann dies zu empfindlichen Strafen führen.
Eine Veröffentlichung eines fremden Werkes unter dem eigenen Namen ist eine Urheberrechtsverletzung und strafbar.