Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form von vorgefertigten Lizenzverträgen einen alternativen Rahmen für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet und fortentwickelt. CC ist daher selber weder als Verwerter noch als Verleger von Inhalten tätig und ist auch nicht Vertragspartner von Urhebern und Rechteinhabern, die ihre Inhalte unter CC-Lizenzverträgen verbreiten wollen.
Durch die Erstellung der CC-Lizenzverträge ist den Rechteinhabern ein Mehr an Optionen an die Hand gegeben worden. Vorher hatten sie in der Regel nur die Wahl, ihre Inhalte entweder überhaupt nicht oder aber unter der Prämisse « alle Rechte vorbehalten » zu veröffentlichen, sofern sie nicht selber die Expertise besaßen, differenzierte Lizenzverträge zu entwerfen. In den Zeiten von digitalen Medien und Internet hat sich diese eingeschränkte Auswahl immer mehr zu einer Behinderung von Kreativität entwickelt, die auch für Künstler spätestens dann spürbar wird, wenn sie mit ihren Arbeiten selber auf digitalen Inhalten anderer aufbauen wollen.
Der einfachste CC-Lizenzvertrag (untechnisch « CC-Lizenz ») verlangt vom Nutzer (Lizenznehmer) lediglich die Namensnennung des Rechteinhabers (Lizenzgeber). Davon ausgehend können aber weitere Einschränkungen gemacht werden, je nach dem, ob der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung zulassen will oder nicht, ob Bearbeitungen erlaubt sein sollen oder nicht und ob Bearbeitungen unter gleichen Bedingungen weitergegeben werden sollen oder nicht. Auf diese Weise ergeben sich insgesamt 6 verschiedene CC-Lizenzen, die dem Rechteinhaber für den deutschen Rechtsraum derzeit in der Version 2.0 zur Verfügung stehen:
Ob dann durch den Rechteinhaber eine dieser CC-Lizenzen gewählt wird und welche genau es ist, das wird dem betreffenden Inhalt in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können Nutzer weltweit – aber auch Suchmaschinen und Browser – genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer.
Trotzdem können natürlich immernoch Einzelvereinbarungen zwischen Rechteinhaber und einem bestimmten Nutzer in einerm bestimmten Fall getroffen werden. Ein Fotograf (Lizenzgeber) etwa, der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen « Namensnennung-KeineBearbeitung » ins Netz gestellt hat, kann einem anfragenden Grafikdesigner (Lizenznehmer, Nutzer) daher problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten.
Und was habe ich als Rechteinhaber davon?
Abgesehen von den unmittelbaren Wirkungen — unverändert starker Schutz durch das Urheberrecht bei zugleich genauerer Kontrolle darüber, was für Freiheiten mit dem Werk verbunden sind — gibt es mehrere denkbare Beweggründe für eine Verwendung von CC-Lizenzen:
- Lizenzverwendung als reines Statement
- Manche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im allgemeinen aussprechen
- Besonderes Interesse an Bearbeitung
- Andere sind besonders von dem Gedanken fasziniert, dass ihre Werke von anderen aufgegriffen und weiterverwendet werden, und sehen diesem Prozess in den Weiten des Cyberspace gerne zu.
- Reziproke Vermehrung des Materialpools
- Wer regelmäßig auf das bereits vorhandene digitale Material zurückgreift, sei es, um inspiriert zu werden oder weil die eigene Werkform es erfordert (Collagen, Grafikdesign, Mixen von Musik, …), der weiß, dass dieser Materialpool nur dann aktuell und ergiebig bleibt, wenn aus ihm nicht nur entnommen, sondern auch etwas hinein gegeben wird. Eine — wenn auch vielleicht eingeschränkte — Freigabe der eigenen Inhalte unterstützt die reziproke Vermehrung und Erhaltung des gemeinsamen Materialpools.
- Steigerung der Verbreitung eigener Werke
- Auch ganz simple kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Rechteinhaber sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt nachweislich zu einer signifikant größeren Verbreitung der Inhalte, da über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt danach gesucht werden kann.