Richtlinien für KI – Bilder in der fotocommunity

Bereits in den letzten Jahren haben Fotos an Glaubwürdigkeit verloren. Zu leicht können sie inzwischen manipuliert werden, so dass schon lange nicht mehr gilt: „Ich sehe es auf einem Foto, also ist es auch so passiert!“. Die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz erlauben uns nun vielfältige Wege, Bilder zu erzeugen, die realistisch und oft von echten Fotos nicht mehr unterscheidbar sind – die aber frei erfundene Szenen zeigen. Authentizität spielt dabei grundsätzlich keine Rolle mehr, fotorealistische Bildmotive und Situationen können frei erfunden werden.

Dies trägt sowohl eine große künstlerische Freiheit als auch eine große Verantwortung in sich, die sich auch in den Upload-Richtlinien der fotocommunity für KI-erzeugte Motive widerspiegeln.

Richtlinien für KI-generierte Bilder in der fotocommunity

  1. Nicht zugelassen sind KI-generierte Bilder, die durch Prompts (Texteingaben) erzeugt wurden, welche sich auf real existierende Personen, Orte, urheberrechtlich geschützte Werke, Marken oder Eigentum beziehen oder von diesen abhängen. Für eine Veröffentlichung muss eine entsprechende Freigabe der abgebildeten Person oder eine entsprechende Genehmigung vorliegen, die im Zweifelsfall eingefordert wird.

    Beachte: Motive, die in der echten Welt nicht unter die Panoramafreiheit fallen oder für die eine gesonderte Foto- bzw. Veröffentlichungsgenehmigung notwendig ist, können auch in KI-Bildern nicht frei verwendet werden. (Beleuchteter Eiffelturm, Hundertwasserhaus, zeitlich beschränkte Kunstwerke, Atomium in Brüssel, Motive auf privatem Boden etc. pp.)
  2. Bei KI-Bildern, welche sich auf andere Werke beziehen, deren Urheberrecht abgelaufen ist, ist dennoch sicher zu stellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Dazu zählen z.B. die Übertragung von Veröffentlichungs- oder Nutzungsrechten oder Rechte an kulturellem Erbe, wie zum Beispiel Nutzungsrechte von Museum, Eigentümern etc.
    Wenn Du Dir unsicher bist, ob ein von Dir erstelltes KI-Bild Rechte Dritter verletzen könnte, solltest Du es nicht veröffentlichen.

    Möchtest Du also z.B. das Motiv der „Mona Lisa“ für ein KI-Bild nutzen, musst Du die rechtlichen Parameter klären, in wie weit eine derartige Nutzung und die Veröffentlichung des Werkes gestattet ist.
  3. Mittels KI erzeugte Bilder, die geschützte Erscheinungsbilder, Marken etc. imitieren oder anderweitig Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Nachahmung oder Replikation ihrer Inhalte sind nicht gestattet.

  4. KI-Bilder, in denen Personen, Bevölkerungs- oder Berufsgruppen, Minderheiten oder Ethnien auf Grund von Religion, Geschlecht (Sexismus), Nationalität, sexueller Orientierung, Berufsgruppe etc. diskriminiert werden, sind nicht zulässig und werden entfernt.

  5. Es gelten grundsätzlich auch für KI-Bilder die AGB der fotocommunity sowie die Richtlinien für Akt-Bilder.

Du veröffentlichst KI-Bilder in der fotocommunity? Das wünschen wir uns von Dir…

Um allen Betrachtern eine klare und transparente Einordnung zu ermöglichen, ob das Bild fotografiert oder per KI erstellt wurde, solltest Du:

  • das KI-Bild in der passenden KI-Sektion veröffentlichen. Dies gilt auch für KI-Akt-Bilder.
  • Das Bild im Bildtitel und/oder der Bildbeschreibung als KI-generiert kennzeichnen.
  • Informationen zur Entstehung des Bildes in der Bildbeschreibung und in den Schlagworten zu hinterlegen.
  • Bildtitel beziehungsweise Bildbeschreibungen vermeiden, welche eine reale Situation suggerieren.