Alle Werke eines Künstlers stehen unter Schutz. Allein der Urheber des Werkes bestimmt, was mit diesen Werken geschehen darf. Nun gilt dieses Urheberrecht nicht nur für Fotos sondern generell für alle Werke – also auch für Gedichte, Liedtexte und jegliche Texte. Diese werden oft in Bildbeschreibungen verwendet, um die Bildaussage zu unterstützen, dem Foto einen größeren Kontext oder zusätzliche Informationen zum Bild zu geben.
Aber Vorsicht!
Genau wie Bilder von fremden Personen ohne Einwilligung des Fotografen nicht genutzt werden dürfen, können auch Textwerke nicht einfach so verwendet werden. Der Umstand, dass Texte und Gedichte auf verschiedenen Webseiten dargestellt und kopiert werden können, ist kein Freibrief für eine Nutzung. Wird dies nicht beachtet, dann kann dies zu empfindlichen Strafen führen.